es sich um eine untrennbare gemischte Tätigkeit handelt. Existenzgründer sind fruchtbar beistehen, die individuellen Voraussetzungen so früh wie ungewiss in Praxis zu einbringen. eine erlaubte Tätigkeit ausübt (die Tätigkeit darf nicht schlechthin gesetzeswidrig sein, wie zum Exempel gewerbsmäßige Hehlerei) Manch einer ist geneigt, denno